Der GHS05-Aufkleber „Ätzend“ kennzeichnet Chemikalien, die starke Haut- oder Augenverätzungen verursachen können oder Metalle angreifen. Die Kennzeichnung ist gemäß der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) gesetzlich vorgeschrieben für ätzende Stoffe wie Säuren, Laugen oder Desinfektionsmittel.
GHS-konformes Design: Weißes Rautensymbol mit rotem Rahmen, schwarzem Piktogramm (Hand & Metall)
◗ Flexible PVC-Folie mit hochwertigem Digitaldruck
◗ Für mittelfristigen Außeneinsatz geeignet
◗ Formate: 21 × 21 mm, 46 × 46 mm,100 × 100 mm
◗ Lieferform: Rollenetikett oder Bogenware
Ideal für die Kennzeichnung von stark ätzenden Stoffen in:
Laboren
Industrieanlagen
Reinigungsbetrieben
Transport und Logistik
Einsatz auf Flaschen, Kanistern, Fässern oder sonstigen Behältern.
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