Produktinformationen "Gefahrstoffsymbol ADR Klasse 1.3 – Explosivstoffe mit Brand- oder Splittergefahr, jedoch ohne Masseexplosionsgefahr "
Diese Gefahrgutkennzeichnung nach ADR-Klasse 1.3 weist auf Explosivstoffe und explosive Gegenstände hin, die eine Brandgefahr darstellen und zusätzlich geringfügige Explosions-, Splitter- oder Druckwirkungen haben können, jedoch nicht massenexplosionsfähig sind.
◗ Orangefarbenes Rautensymbol mit schwarzem Explosionssymbol und Beschriftung „1.3“ im unteren Bereich
(Die Sternmarkierung wird durch die jeweilige Verträglichkeitsgruppe – z. B. C, G, S – ersetzt.)
◗ Gestaltung gemäß ADR-Vorgaben für Klasse 1.3
◗ Symbolnummer: ADR Klasse 1.3
◗ Materialeigenschaften:
Weiche, selbstklebende PVC-Folie mit hoher Klebkraft
UV-beständiger Digitaldruck in hoher Auflösung
Für mittelfristige Anwendungen im Außenbereich geeignet
Verfügbar als Bogenetiketten
◗ Größen (in mm):
21 × 21 mm
46 × 46 mm
100 × 100 mm
◗ Einsatzbereiche:
Kennzeichnung explosiver Stoffe und Gegenstände der Klasse 1.3 mit Brand- oder Splittergefahr
Geeignet für ADR-konformen Transport und Lagerung in Industrie, Pyrotechnik und Munitionsdepots
Einsetzbar gemäß ADR, RID, IMDG, IATA – national und international